Maßnahmenpaket der Ampel-Regierung zur Stärkung von Menschen mit Behinderungen

10.01.2022
Eine Frau steht in Arbeitskleidung in einem Café und wischt den Tresen mit einem Tuch.

Bildnachweis: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung finden sich mehrere Stellen zur Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen.

So heißt es beispielsweise auf Seite 80: „Wir werden für mehr Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen an wichtigen Vorhaben auf Bundesebene sorgen. Die Mittel des Partizipationsfonds wollen wir erhöhen und verstetigen.“

ArbeitgeberInnen, die keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigten, sollen zukünftig eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, aus diesen Mitteln soll wiederum die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert werden. Besonders relevant für die Wiedereingliederung ist der Satz zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement, welches stärker und nach einheitlichen Qualitätsstandards etabliert werden soll.

„Wir legen den Schwerpunkt auf die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen. Wir werden die neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber weiterentwickeln und eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene einführen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Wir werden das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung weiter stärken und ausbauen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe wollen wir vollständig zur Unterstützung und Förderung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen. Wir wollen alle unsere Förderstrukturen darauf ausrichten, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel „Hamburger Modell“). Dabei setzen wir auch auf die Expertise der Schwerbehindertenvertrauenspersonen. […] Wir werden Inklusionsunternehmen stärken, auch durch formale Privilegierung im Umsatzsteuergesetz.“ (S. 78-79)

Der Schwerbehindertenausweis soll digitalisiert und zum Teilhabeausweis werden. Außerdem ist geplant bürokratische Hürden bei der Beantragung von Leistungen abzubauen:

„Im Rahmen des regelmäßigen Umtauschs des klassischen Schwerbehindertenausweises wird dieser auf den digitalen Teilhabeausweis umgestellt. Wir nehmen die Evaluation des Bundesteilhabegesetzes ernst und wollen, dass es auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird. Übergangslösungen sollen beendet und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen. Aufbauend auf der Evaluierung wollen wir weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen gehen. Wir werden verbindlichere Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt vorantreiben.“ (S. 79)

Quelle: Koalitionsvertrag 2021-2025